Newsletter der Deutschen Umwelthilfe vom 01.02.2022 zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts:
Das Bundesverfassungsgericht hat soeben zu unseren Länderklagen entschieden. Zwar wurden die Beschwerden formal zurückgewiesen. Aber viel wichtiger ist: die Richter haben tatsächlich für Klarheit gesorgt, wer welche Pflichten hat im Kampf gegen die Klimakrise. Sie urteilen, dass der Bund für die Einhaltung der Klimaschutzverpflichtungen des Pariser Abkommens verantwortlich ist.
Die Bundesregierung muss ihr Klimaschutzgesetz sofort nach schärfen. Die derzeitige Fassung reicht nicht aus, um das Pariser Klimaschutzabkommen einzuhalten und die Lasten gerecht zu verteilen. Der Bund steht hier in der Pflicht, das das BVerfG heute noch einmal klargestellt. Umso wichtiger ist die erst in der vergangenen Woche eingereichte erneute Bundesbeschwerde junger Menschen, die wir ebenfalls unterstützen.
Die Landesregierungen müssen jetzt umgehend deutlich ambitioniertere Klimaschutzmaßnahmen verabschieden und kurzfristig umsetzen, damit die Temperatur-Limits und das CO2-Budget Deutschlands eingehalten werden können. Sie müssen dem Prinzip der Bundestreue folgend alles tun, damit Deutschland insgesamt seine Verpflichtungen beim Klimaschutz einhält.
Es kommt – so das BVerfG in seiner heutigen Entscheidung – im Klimaschutz vor allem auf die Bundesregierung an.